Unser Suzuki Leasing Angebot mit 0,00 EUR Leasing-Sonderzahlung1.

Das Bleib-Ganz-Entspannt-Leasing.

Unsere aktuellen Leasingangebote gehen besonders schonend mit Ihren finanziellen Reserven um. Für den Swace Hybrid Comfort+ bedeutet das zum Beispiel: bei 0,00 EUR Leasing-Sonderzahlung, einer Laufzeit von 48 Monaten und einer Fahrleistung von jährlich 10.000 km eine monatliche Leasingrate von lediglich 298,00 EUR1. Ein kleiner Beitrag für einen großartigen Familienausflug.

Was den Swace Hybrid Comfort+ so besonders macht erfahren Sie bei uns vor Ort, kommen Sie vorbei!

Jetzt Probefahren…

1 Leasingbeispiel für einen Suzuki Swace 1.8 HYBRID CVT COMFORT+ (Systemleistung 90 kW / 122 PS: Benzinmotor 72 kW (98 PS) und Elektromotor 53 kW / Automatikgetriebe / Hubraum 1.798 ccm / Kraftstoffverbrauch: kombinierter Testzyklus 3,4 l /100 km; CO2-Ausstoß: kombinierter Testzyklus 78 g/km, Energieeffizienzklasse A++ (VO EG 715/2007). Auf Basis des Endpreises in Höhe von 31.350,00 Euro zzgl. 0,00 Euro Bereitstellungskosten und 0,00 Euro Auslieferungspaket; Leasing-Sonderzahlung: 0,00 Euro; Nettodarlehensbetrag: 27.340,05 Euro; Sollzinssatz (gebunden) p.a.: 2,99 %; effektiver Jahreszins: 3,03 %; Laufzeit: 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; 48 monatliche Leasingraten à 298,00 Euro; Gesamtbetrag 29.900,62 Euro; Bonität vorausgesetzt. Vermittlung erfolgt alleine für die Creditplus Bank AG, Augustenstraße 7, 70178 Stuttgart. Das Angebot entspricht dem Beispiel gem. § 6a Abs. 4 PAngV. Nur beim teilnehmenden Suzuki Partner. Gilt nur für Privatkunden. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Abbildung zeigt aufpreispflichtige Sonderausstattung. Aktionszeitraum: 01.01.2022 – 31.03.2022.
Kraftstoffverbrauch Suzuki Swace 1.8 HYBRID 1,8 CVT: kombinierter Testzyklus 3,4 l/100km; CO₂-Ausstoß: kombinierter Testzyklus 78 g/km (VO EG 715/2007).
Gilt für die Fahrzeuge Swace und Across: Seit dem 1. September 2017 werden Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt WLTP das bisherige Prüfverfahren, den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind in der Werbung noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren und die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden zur Vergleichbarkeit auf NEFZ-Werte zurückgerechnet, mit Ausnahme des Wertes für den Stromverbrauch. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich weiterhin nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden dann aber die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.